LOGISTICS AUSTRIA PLUS FUND I nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert.
Der offene Spezial-AIF, der in Zusammenarbeit mit der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aufgelegt wurde, bekräftigt sein Engagement für ökologische Ziele und Transparenz.
Der LOGISTICS AUSTRIA PLUS FUND I, der sich seit Dezember 2021 ausschließlich auf österreichische Logistikimmobilien fokussiert, wurde am 13.07.2023 erfolgreich nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert. Die zugrundeliegende ökologische Strategie, die gemeinsam mit der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Wiener Technologieexperten OTEREA geformt wurde, spiegelt das Engagement des LOGISTICS AUSTRIA PLUS FUND I, für Transparenz im Sinne seiner Anleger wider.
Diese Klassifizierung gemäß Art. 8 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) unterstreicht das Bekenntnis zur ökologischen Strategie des Fonds.
„Die Klassifizierung nach Art. 8 der Offenlegungsvereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein für unser institutionelles Vehikel. Es ist Teil der Anlagestrategie des Fonds, während der Haltedauer innerhalb des CRREM-Dekarbonisierungspfads zu bleiben. Der ausschlaggebende Referenzwert bezieht sich auf die Zielwerte für das 2-Grad-Ziel des CRREM-Tools.“, so Nino-Stricker-Neumayer Partner und Investment Manager bei SOINI ASSET.
Rechtliche Hinweise
Bitte lesen Sie die Anlagebedingungen und sonstigen Vertragsdokumente, das Informationsdokument gem. § 307 Absatz 1 und 2 KAGB („§ 307er-Dokument“), das Basisinformationsblatt sowie den letzten Jahresbericht des „Logistics Austria Plus Fund I“ (nachstehend „Fonds“), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Diese sind ausschließlich in deutscher Sprache erhältlich. Jene Dokumente sind die alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Anteilen an dem Fonds. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher Sprache in elektronischem Format unter https://www.intreal.com/wp-content/uploads/2021/07/Zusammenfassung-der-Anlegerrechte.pdf erhältlich. Auf Wunsch senden wir Ihnen die vorgenannten Unterlagen in Papierform kostenlos zu. Sie können diese bei SOINI GmbH oder bei der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH („INTREAL“), Ferdinandstraße 61, 20095 Hamburg, anfordern.
Der Fonds ist ein offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB und darf nicht an Privatanleger i.S.v. § 1 Abs. 19 Nr. 31 KAGB vertrieben werden.
Bei dem Fonds handelt es sich um einen aktiv verwalteten Fonds, der nicht in Bezug auf einen Referenzindex verwaltet wird. Mit dem Erwerb von Anteilen erwerben Sie Anteile an dem Fonds und erwerben nicht die vom Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien), welche von der INTREAL für Rechnung des Fonds erworben werden. Der Fonds investiert insbesondere in Immobilien und mithin in illiquide Vermögensgegenstände. Es kann unter Umständen schwierig sein, diese zu veräußern, so dass mitunter Anteilsrücknahmen nur verzögert erfolgen können oder die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt wird. Umfassende Ausführungen zu den mit der Anlage in den Fonds verbundenen Risiken finden Sie im § 307er-Dokument. Die wesentlichen Risiken finden Sie zudem im Basisinformationsblatt. Die künftige Wertentwicklung des Fonds hängt auch von der persönlichen Situation des Anlegers in Bezug auf seine Besteuerung ab und kann sich in Zukunft ändern. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung darstellt oder ersetzt.
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Quelle: SOINI GmbH (Stand: 17.07.2023), soweit keine anderen Quellen angegeben.